Erklärung zur Barrierefreiheit

Infor­ma­tio­nen über die Zugäng­lich­keit die­ser Web­sei­ten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit gilt für http://www.realschule-badbentheim.de

Diese Web­sei­ten sind mit den Vor­ga­ben der har­mo­ni­sier­ten euro­päi­schen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08–2018) größ­ten­teils vereinbar.

Nicht bar­rie­re­freie Inhalte:
Die Videos in Gebär­den­spra­che und Unter­ti­tel sind nicht vollständig.

Erstel­lung die­ser Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit
Diese Erklä­rung wurde am 18.11.2025 erstellt. Die Ein­schät­zung basiert auf Selbst­be­wer­tung.

Feed­back und Kon­takt­an­ga­ben
Über fol­gen­den Kon­takt kön­nen Sie Män­gel in Bezug auf die Ein­hal­tung der Bar­rie­re­frei­heits­an­for­de­run­gen mitteilen:

Real­schule Bad Bent­heim
Gar­ten­str. 1
48455 Bad Bentheim

Tele­fon: 05922 99290
E‑Mail: sekretariat@realschule-badbentheim.de

Schlich­tungs­ver­fah­ren
Bei nicht zufrie­den­stel­len­den Ant­wor­ten aus oben genann­ter Kon­takt­mög­lich­keit kön­nen Sie bei der Schlich­tungs­stelle, ein­ge­rich­tet bei der Lan­des­be­auf­trag­ten für Men­schen mit Behin­de­run­gen in Nie­der­sach­sen, einen Antrag auf Ein­lei­tung eines Schlich­tungs­ver­fah­rens nach dem Nie­der­säch­si­schen Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­setz (NBGG) stellen.

Die Schlich­tungs­stelle nach § 9 d NBGG hat die Auf­gabe, Strei­tig­kei­ten zwi­schen Men­schen mit Behin­de­run­gen und öffent­li­chen Stel­len des Lan­des Nie­der­sach­sen, zum Thema Bar­rie­re­frei­heit in der IT, bei­zu­le­gen. Das Schlich­tungs­ver­fah­ren ist kos­ten­los. Es muss kein Rechts­bei­stand ein­ge­schal­tet werden.

Direkt kon­tak­tie­ren kön­nen Sie die Schlich­tungs­stelle unter:

Tele­fon: 0511 120‑4010

E‑Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de